Unser Narresome besteht aktuell aus 13 Mädchen und Jungs.
1. Wer
Ein Narresome ist jeder Hästräger bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (Stichtag hierfür ist der 11. November eines Jahres).
2. Die Maske
Dem Narresome ist es nicht gestattet, die zunftübliche Maske zu tragen.
3. Das Häs
Das Häs des Narresome beinhaltet folgende Einzelteile:
- Fläcklehose und –Jacke mit Glöckle
- Schwarze Mütze oder Kappe (Keine andere Farbe!!!)
- Handschuhe und Halstuch (Schal) in der Farbe schwarz
- Festes Schuhwerk in der Grundfarbe schwarz
- Fuchsschwanz
- T-Shirt und/oder Sweat-Shirt in der Farbe rot mit zunftüblichem Aufdruck.
4. Die Kosten
Bei Eintritt des Narresome ist eine Gebühr von derzeit EUR 100,-- zu entrichten.
Diese Gebühr verpflichtet die Zunft zur Bereitstellung einer Häshose und –Jacke, Zunftpulli, T-Shirt und eine Tasche bis zum Übergang in die Aktivität.
Ist kein Häs vorhanden, ist der Unterstoff von den Eltern zu beschaffen und zu bezahlen. Das Nähen des Häses bezahlt dann die Zunft.
Die restlichen Bestandteile des Häses sind selbst zu bezahlen.
5. Veranstaltungen
Die Teilnahme an jeglichen Veranstaltungen setzt die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (aktives oder passives Mitglied) des jeweiligen Narresome voraus.
In Ausnahmefällen auch ersatzweise ein Betreuer, der von den Erziehungsberechtigten bestimmt wird.
In diesem Fall muss das Formular (Erziehungsbeauftragung „Muttizettel“) ausgefüllt bei dem/der Schriftführer/in abgegeben werden.
Bei abendlichen Veranstaltungen ist den Richtlinien des Veranstalters und des Jugendschutzgesetzes Folge zu leisten.
6. Rückgabe und Weitergabe des Häses
Die von der Zunft zur Verfügung gestellte Häshose und –Jacke ist bei Bedarf instandzuhalten und in jedem Fall zu reinigen.
Bei Unterlassung wird das Häs auf Kosten des angegebenen Erziehungsberechtigten, gereinigt und instandgesetzt.
7. Die Grundlage für die Regelung ist die Zunftordnung der Vörstetter Schobbach-Männle e.V.